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Krankengymnastik an Geräten
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Trainingstherapie

Behandlung mit Krankengymnastik an Geräten

Gerätegestützte Trainingstherapie (KGG) zur gezielten Kräftigung nach Verletzungen oder bei Muskelschwäche.

Was ist KGG?

Eine Trainingstherapie mit Geräten und ein wichtiger Bereich der modernen Physiotherapie.

Bei dieser Behandlungsform handelt es sich um eine Trainingstherapie mit Geräten, wie sie in ähnlicher Form auch in Fitness-Studios zu finden sind. Sie ist zu einem wichtigen Bereich der Physiotherapie geworden.

An eine Praxis werden besondere Anforderungen gestellt (Raumgröße, Geräteausstattung und Fortbildungsnachweis der Therapeuten). Eine solche Qualifikation berechtigt zur Behandlung bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie nach Verletzungen oder Operationen der Extremitäten oder des Rumpfes mit:

  • Muskeldysbalance / -insuffizienz
  • krankheitsbedingter Muskelschwäche
  • peripheren Lähmungen

Die Behandlungsdauer beträgt bei KGG-Verordnungen in der Regel eine Stunde unter ständiger Anleitung. Ziel ist die Verbesserung bzw. Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer und der Belastungstoleranz im Alltag. Ein individuelles, gezieltes Training bereitet optimal auf die Belastungen in Alltag, Beruf und Hobby vor.

Krankengymnastik an Geräten

Therapeutische Wirkung

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Schmerzlinderung

Gezielte Behandlung akuter und chronischer Beschwerden.

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Mehr Beweglichkeit

Wiederherstellung und Erhalt Ihrer Bewegungsfreiheit.

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Individuelle Therapie

Behandlung abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

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Erfahrene Therapeuten

Langjährige Erfahrung in der ganzheitlichen Physiotherapie.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?expand_more
Eine reguläre Behandlung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten, je nach verordneter Leistung.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?expand_more
Die Leistung kann als ärztlich verordnete Kassenleistung oder als private Leistung in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?expand_more
Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Patienten sowie Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebührenordnungen.

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